Erben wird 2023 teurer: Erben wird 2023 teurer:

Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen im Wert zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt - eine gigantische Summe, bei der unser Staat dank der Erbschaftssteuer kräftig mitverdient.

Insbesondere beim Vererben von Immobilien handelt es sich um beträchtliche Vermögenswerte. Laut einer von Statista veröffentlichten Prognose werden zwischen den Jahren 2015 und 2024 über 4,3 Millionen Immobilien generationsübergreifend vererbt. Der größte Teil davon sind klassische Einfamilienhäuser.

Nun gibt es jedoch denkbar schlechte Nachrichten, vor allem für die Erben: Denn eine Immobilie zu erben wird im Jahr 2023 zum Teil deutlich teurer - für die Nachfahren mancher Haus- oder Wohnungsbesitzer drohen Mehrkosten von mehreren Zehntausend Euro.

Wie es dazu kam und wie du dich als potentieller Erblasser bzw. Erbe verhalten solltest, klären wir in diesem Ratgeber.

Wieso wird das Erben eines Hauses im Jahr 2023 teurer?

1. Wieso wird das Erben eines Hauses im Jahr 2023 teurer?

In einem Erbfall müssen die Erben von Immobilien ab dem Jahr 2023 in bestimmten Fällen eine deutlich höhere Erbschaftssteuer bezahlen wenn die geltenden Freibeträge ausgeschöpft sind.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Schenkungen, also Eigentumsübertragungen, die noch zu Lebzeiten des Schenkers getätigt werden (hier nennt sich das Ganze dann Schenkungssteuer).

Dabei hat der Gesetzgeber nicht die Erbschaftssteuer an sich erhöht, sondern unter anderem die Art und Weise, wie der Verkehrswert der vererbten Immobilie ermittelt wird.

Hintergrund ist das am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedete Jahressteuergesetz, das folgende Änderungen mit sich bringt:

  • Für die Wertermittlung der betreffenden Immobilie soll zunehmend das sogenannte Sachwertverfahren herangezogen werden, bei dem der Verkehrswert anhand von Bausubstanz und Bodenrichtwert ermittelt wird (abzüglich einer Wertminderung für Gebäudealter und Abnutzung).
  • Zudem soll die sogenannte mögliche Nutzungsdauer von Häusern von 70 auf 80 Jahre erhöht werden, weil die Objekte länger bewohnbar oder nutzbar sind. Dadurch erhöht sich der sogenannte „Zeitwert”.
  • Aber damit nicht genug: Der sogenannte „Sachwertfaktor”, mit dem der Zeitwert multipliziert wird, soll ebenfalls verändert werden und sich von Werten zwischen 0,9 und 1,1 auf Werte zwischen 1,3 und 1,5 erhöhen. Klingt nach wenig, kann im Einzelfall aber massive Auswirkungen auf die Höhe der vom Fiskus veranschlagten Erbschaftssteuer haben.

Die zuletzt stark gestiegenen Immobilienpreise sorgen ohnehin schon dafür, dass die bislang geltenden Freibeträge beim Erben schneller „ausgereizt” werden.

2. Wie viel teurer kann die Erbschaftssteuer in meinem Fall werden?

Zur Veranschaulichung der möglichen Kostensteigerung hier ein Berechnungsbeispiel, das in der Süddeutschen Zeitung abgedruckt wurde:

Es geht um ein fiktives Einfamilienhaus aus dem Jahr 2004 mit einer Wohnfläche von 220 Quadratmetern und einer Grundstücksfläche von 700 Quadratmetern mit einem Bodenrichtwert von 500 Euro pro Quadratmeter.

Wie viel teurer kann die Erbschaftssteuer in meinem Fall werden?

Der zur Berechnung der Erbschaftssteuer relevante Wert der Immobilie steigt mit dem Jahreswechsel von 487.505 Euro auf 785.704 Euro.

Dadurch erhöht sich die Höhe der zu zahlenden Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer von 9.625 Euro im Jahr 2022 auf 57.855 Euro im Jahr 2023.

Vermietete Gebäude sind ebenfalls von der Neubewertung betroffen. Bei ihnen ändert sich der sogenannte Liegenschaftszins, also eine Art Prognose darüber, wie sich der Wert des Objekts entwickeln könnte. Geplant ist hier zudem eine Anpassung der sogenannten abziehbaren Bewirtschaftungskosten.

Experten gehen davon aus, dass sich die Höhe der anfallenden Erbschafts- oder Schenkungssteuer im Schnitt um 20 bis 30 Prozent erhöhen wird.

Viele Betroffene könne das überfordern und es könnte in Folge zu einem Notverkauf des geerbten Objekts kommen.

3. Die Höhe der aktuellen Freibeträge für Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die aktuellen Freibeträge beim Erben liegen für Ehe- oder Lebenspartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und bei Enkelkindern bei 200.000 Euro. Wer beim Erben unter diesen Freibeträgen bleibt, muss keine Erbschaftssteuer bezahlen.

Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer soll ab 2023 ebenfalls nicht geändert werden.

Dieser Steuersatz kann bis zu 50 % betragen, sinkt aber mit zunehmender verwandtschaftlicher Nähe zwischen Erblassern und Erben auf bis zu 7 %.

Übrigens: Die Erbschaftssteuer entfällt, wenn der Ehe- oder Lebenspartner das geerbte Objekt mindestens zehn Jahre nach der Erbschaft selbst bewohnt. Bei Kindern als Erbe ist diese Steuerbefreiung jedoch auf eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern begrenzt.

4. Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten,um Geld zu sparen?

Betroffene sollten das sogenannte Vergleichswertverfahren zur Wertermittlung der zu vererbenden Immobilie heranziehen.

Im Vergleich zum Sachwert- und Ertragswertverfahren haben sich hier keine Parameter geändert.

Der Wert eines Grundstücks leitet sich bei diesem Verfahren aus Verkehrswerten ab, die örtliche zuständige Gutachter aus den Verkäufen vergleichbarer Grundstücke in der Nähe berechnet haben

Wieso wird das Erben eines Hauses im Jahr 2023 teurer?

Das Vergleichswertverfahren kann jedoch nur herangezogen werden, wenn entsprechende Daten vorliegen.

Den Wert einer Immobilie können Betroffene auch mittels eines professionellen Gutachtens nachweisen lassen. Dabei kann es passieren, dass der zuständige Gutachterausschuss oder Sachverständige niedrigere Verkehrswerte feststellt.

Die zuständigen Finanzämter bewerten diese Art von Gutachten jedoch zunehmend kritisch.

Abzuwarten bleibt indes, ob die geplanten Änderungen beim Vererben von Immobilien wirklich wie ursprünglich geplant in Kraft treten werden.

Der Freistaat Bayern hat bereits angekündigt, gegen die de facto höhere Erbschaftssteuer Klage einzureichen und für eine Erhöhung der Freibeträge zu kämpfen. Zudem soll die Erbschaftssteuer nach dem Willen von Bayern „regionalisiert” werden.

Auch Finanzminister Christian Lindner von der FDP hatte zuletzt eine Erhöhung der Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 25% gefordert.

Die Erbschaftssteuer ist eine vom Bund verantwortete Steuer, die finanziell jedoch voll und ganz den Bundesländern zugute kommt (eine sogenannte Landessteuer).

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