Grundsteuer 2026 lokal : „Wie hoch wird meine Grundsteuer in Schwetzingen & Rhein-Neckar?"

Das Wichtigste in Kürze

Einführung: Wie hoch wird die Grundsteuer 2026 in Schwetzingen & Rhein-Neckar wirklich?

Die Grundsteuerreform tritt in Baden-Württemberg offiziell ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Viele Gemeinden – darunter Schwetzingen und der Rhein-Neckar-Kreis – werden jedoch erst im Laufe von 2025/2026 ihre endgültigen Hebesätze für die Grundsteuer B festlegen. Das bedeutet: Die Grundsteuer, die Eigentümer ab 2026 zahlen, basiert auf dem neuen Bodenwertmodell und den kommunalen Hebesätzen, die teilweise noch beschlossen werden müssen.

Der aktuell gültige Hebesatz der Stadt Schwetzingen (Grundsteuer B: 240 %) dient weiterhin als Orientierung, kann sich aber im Rahmen der Reform verändern. Wie stark Ihre persönliche Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt von Ihrem neuen Grundsteuerwert, dem Messbetrag und dem künftigen Hebesatz der Gemeinde ab. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, was heute bereits feststeht, welche Berechnungslogik gilt und wie Sie Ihre voraussichtliche Grundsteuerbelastung für 2026 einschätzen können.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2026 in Baden-Württemberg? (Aktualisiert & Rechtssicher)

Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg basiert auf dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG BW), das ab 1. Januar 2025 gilt. Viele finanzielle Auswirkungen erreichen Eigentümer jedoch erst ab dem Steuerjahr 2026. Anders als andere Bundesländer nutzt Baden-Württemberg das Bodenwertmodell, bei dem ausschließlich der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche zählen. Gebäude, Wohnfläche, Baujahr oder energetischer Zustand spielen keine Rolle mehr.

Für alle Grundstücke in Schwetzingen und dem Rhein-Neckar-Kreis gilt damit eine neue Berechnungsmethode:

Die Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss Rhein-Neckar jährlich bestimmt. Sie bilden die Basis der neuen Grundsteuer – und genau hier entsteht für viele Eigentümer die größte Veränderung.

Warum die Reform Schwetzingen besonders betrifft

Schwetzingen zählt zu den attraktivsten Wohnlagen im Rhein-Neckar-Kreis. Dadurch liegen die aktuellen Bodenrichtwerte in vielen Lagen deutlich über dem Kreisdurchschnitt.
Beispiele (Stand: letzte verfügbare BRW-Daten):

Steigt der Bodenrichtwert → steigt der Grundsteuerwert → steigt tendenziell die Grundsteuer.
Sinkt der Bodenrichtwert → sinkt die Grundsteuer.

Diese Entwicklung betrifft besonders:

Was bedeutet “Aufkommensneutralität”?

Das Land Baden-Württemberg schreibt vor, dass Kommunen wie Schwetzingen ihre Hebesätze neu festlegen müssen, um die Reform insgesamt aufkommensneutral zu gestalten.
Das bedeutet nicht, dass jeder Eigentümer gleich viel zahlt wie vorher.

Es bedeutet nur:
👉 Die Stadt darf in Summe nicht mehr Grundsteuer einnehmen als vor der Reform.

Einzelne Eigentümer können dennoch:

Das Bodenwertmodell Baden-Württemberg im Überblick

Bestandteil 

Erklärung 

Relevanz für Schwetzingen 

Bodenrichtwert 

Jährlich vom Gutachterausschuss bestimmt 

Ortslagen mit 600–900 €/m² besonders betroffen 

Grundstücksfläche 

Reiner Boden – Gebäude irrelevant 

Große Grundstücke → höhere Steuer 

Steuermesszahl 

Einheitlicher Faktor lt. LGrStG BW 

Für alle gleich 

Hebesatz 

Wird 2025/2026 durch Gemeinderat Schwetzingen beschlossen 

Aktuell 240 % (Grundsteuer B), Anpassung erwartet 

 

Grundsteuer 2026 in Schwetzingen: Neuer Hebesatz, Berechnung & Beispielrechnungen

Die künftige Grundsteuer 2026 in Schwetzingen hängt wesentlich vom neuen kommunalen Hebesatz ab. Der aktuell gültige Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 240 %, doch Schwetzingen wird – wie alle Gemeinden in Baden-Württemberg – diesen Wert im Rahmen der Reform neu festlegen müssen. Die finale Entscheidung wird voraussichtlich im Laufe von 2025/Anfang 2026 durch den Gemeinderat getroffen.

Solange der neue Hebesatz noch nicht veröffentlicht ist, können Eigentümer ihre voraussichtliche Grundsteuer dennoch gut einschätzen. Grundlage ist das Bodenwertmodell sowie der individuell ermittelte Grundsteuerwert.

Wie wird die Grundsteuer 2026 in Schwetzingen berechnet?

Die Formel bleibt unverändert – neu sind nur die Werte:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Stadt Schwetzingen

Bestandteile:

Beispielrechnung für ein Grundstück in Schwetzingen

Ausgangsdaten:

1. Grundsteuerwert berechnen

Grundsteuerwert = 750 € × 250 m² = 187.500 €

2. Steuermessbetrag berechnen

187.500 € × 0,34 ‰ = 63,75 €

3. Grundsteuer berechnen (mit aktuellem Hebesatz als Beispiel)

63,75 € × 240 % = 153 € jährlich

👉 Mit einem neuen Hebesatz (z. B. 260–320 %) kann die künftige Grundsteuer höher ausfallen.

👉 Bei Randlagen mit niedrigeren Bodenrichtwerten kann sie hingegen sinken.

Orientierungswerte für mögliche Hebesatzänderungen (realistisch, nicht verbindlich)

Viele Städte bundesweit planen Anpassungen zwischen +10 % und +35 %, um die gesetzlich geforderte Aufkommensneutralität zu erreichen. Konkrete Beispiele aus vergleichbaren Kommunen zeigen:

Vergleichsregion 

Alter Hebesatz 

Neuer Hebesatz (nach Reform) 

Beispielstadt A 

300 % 

330 % 

Beispielstadt B 

250 % 

285 % 

Beispielstadt C 

240 % 

260–310 % (Diskussion) 

👉 Diese Werte dienen als realistische Orientierung – nicht als Prognose.

Was bedeutet das für Eigentümer in Schwetzingen?

Hebesätze 2026 im Rhein-Neckar-Kreis: Vergleichstabelle aller Gemeinden

Die tatsächlichen Hebesätze 2026 im Rhein-Neckar-Kreis werden von den Kommunen erst im Laufe von 2025/Anfang 2026 endgültig beschlossen. Daher basiert die folgende Übersicht auf den zuletzt veröffentlichten Hebesätzen der Gemeinden (Grundsteuer B), die als Orientierung für Ihre Grundsteuer 2026 dienen.

Sobald die neuen Hebesätze veröffentlicht werden, wird diese Tabelle aktualisiert – denn für Eigentümer in Schwetzingen, Brühl, Plankstadt oder Eppelheim ist der Hebesatz ein zentraler Einflussfaktor für die Rechnung 2026.

Warum ein regionaler Vergleich so wichtig ist

Warum ein regionaler Vergleich so wichtig ist

Vergleich: Hebesätze Grundsteuer B (Rhein-Neckar-Kreis, zuletzt verfügbar)

(Alphabetische Reihenfolge – Werte dienen zur Orientierung bis Veröffentlichung der 2026-Hebesätze)

Gemeinde 

Hebesatz Grundsteuer B (zuletzt bekannt) 

Altlußheim 

330 % 

Brühl 

340 % 

Dossenheim 

320 % 

Eppelheim 

300 % 

Heddesheim 

280 % 

Hockenheim 

330 % 

Ketsch 

330 % 

Ladenburg 

300 % 

Leimen 

330 % 

Mannheim 

482 % 

Neckargemünd 

330 % 

Oftersheim 

280 % 

Plankstadt 

300 % 

Sandhausen 

300 % 

Schwetzingen 

240 % 

Weinheim 

390 % 

Wiesloch 

330 % 

Quelle: Letzte verfügbare Hebesatz-Veröffentlichungen der Gemeinden; neue Werte für 2026 folgen.

Um Ihre Lage in Schwetzingen besser einschätzen zu können, finden Sie hier die aktuellen
Immobilienpreise in Schwetzingen.

Die Preisstruktur hilft Ihnen, Bodenrichtwerte und regionale Unterschiede im Rhein-Neckar-Kreis korrekt zu interpretieren.

 

Was bedeutet das für Eigentümer in Schwetzingen?

Schwetzingen hat mit 240 % aktuell einen der niedrigsten Hebesätze im gesamten Rhein-Neckar-Kreis.
Dadurch ergeben sich zwei wichtige Konsequenzen:

1. Ein Anstieg des Hebesatzes ist wahrscheinlich

Kommunen mit sehr niedrigen Ausgangswerten haben oft den größten Anpassungsbedarf, um die gesetzlich geforderte Aufkommensneutralität einzuhalten.

2. Selbst ein moderater Anstieg kann Ihre Grundsteuer 2026 spürbar verändern

Beispiel:
Ein Sprung von 240 % → 280 % bedeutet eine Erhöhung um 16,6 %, ohne dass sich der Bodenwert verändert.

So berechnet man die Grundsteuer ab 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung (Baden-Württemberg)

Die Berechnung der Grundsteuer ab 2026 folgt in Baden-Württemberg dem Bodenwertmodell. Dieses Modell ist einfacher als das Bundesmodell, aber für viele Eigentümer nicht intuitiv – denn es basiert nicht auf Gebäuden, Wohnflächen oder Baujahren, sondern ausschließlich auf dem Wert des Bodens.

Damit Sie Ihre voraussichtliche Grundsteuer für 2026 selbst berechnen können, finden Sie hier eine klare 3-Schritte-Anleitung, inklusive Beispielen für Schwetzingen und dem Rhein-Neckar-Kreis.

Schritt 1: Grundsteuerwert berechnen

Der Grundsteuerwert ergibt sich aus:

Bodenrichtwert × Grundstücksfläche

Die Bodenrichtwerte stammen vom Gutachterausschuss Rhein-Neckar (jährlich aktualisiert).
Sie finden sie im BORIS-BW Portal oder im Grundsteuerbescheid.

Beispiel Schwetzingen (Innenstadt / Bahnhofsnähe)

Schritt 2: Steuermessbetrag berechnen

Formel:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist im Landesgrundsteuergesetz BW festgelegt.
Für Wohn- und Geschäftsgrundstücke gilt:

👉 Wichtig: Diese Zahl ist in Baden-Württemberg deutlich niedriger als früher, weil der Gesetzgeber die Reform steuerneutral gestalten muss.

🔹 Beispiel

187.500 € × 0,34 ‰ = 63,75 € Steuermessbetrag

Schritt 3: Grundsteuer berechnen

Formel:

Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde

Der Hebesatz in Schwetzingen liegt aktuell bei:

🔹 Beispiel (mit aktuellem Hebesatz als Orientierung)

63,75 € × 240 % = 153 € jährliche Grundsteuer

So verändern sich die Werte bei anderen Lagekategorien

Lage 

Bodenrichtwert 

Grundstücksfläche 

Grundsteuerwert 

Grundsteuer (240 %) 

Zentrale Lage (Innenstadt) 

750 €/m² 

250 m² 

187.500 € 

ca. 153 € 

Gute Lage (Oststadt) 

650 €/m² 

260 m² 

169.000 € 

ca. 138 € 

Randlage 

350 €/m² 

300 m² 

105.000 € 

ca. 86 € 

👉 Sobald der neue Hebesatz 2026 veröffentlicht wird, müssen diese Beispielwerte angepasst werden.

Was Eigentümer oft falsch machen (und wie Sie es vermeiden)

Fehler 1: Gebäudewert einrechnen

Fehler 2: Mit alten Bodenrichtwerten rechnen

Fehler 3: Falschen Hebesatz nutzen

Fehler 4: Den Messbetrag falsch interpretieren

Grundsteuer auf Mieter umlegen: Was ist ab 2026 erlaubt?

Die Grundsteuer gehört in Deutschland weiterhin zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das bleibt auch nach der Grundsteuerreform ab 2025/2026 bestehen. Für Vermieter in Schwetzingen und im Rhein-Neckar-Kreis bedeutet das:

👉 Ja – Sie dürfen die Grundsteuer grundsätzlich auch ab 2026 auf Ihre Mieter umlegen.
Allerdings gelten klare rechtliche Regeln, damit die Umlage korrekt und wirksam ist.

Was sagt das Gesetz? (BetrKV + Grundsteuerrecht)

Die Rechtsgrundlage bleibt unverändert:

Damit gilt auch 2026:

Wann ist die Umlage nicht erlaubt?

Die Umlage ist nicht möglich, wenn:

Besonders wichtig:

👉 Vermieter dürfen durch die Reform keine zusätzlichen Kosten erfinden oder pauschal anpassen.

Nur die tatsächlich berechnete Grundsteuer laut Bescheid ist umlagefähig.

Wie sieht die Umlage in der Praxis aus? (Beispiel für Schwetzingen)

Beispielrechnung:

Umlage:
1.020 € × (60 / 300) = 204 € jährliche Grundsteuer
= 17 € pro Monat

Diese Werte ändern sich ab 2026 nur dann, wenn:

Wie wirkt sich die Reform 2026 auf Vermieter & Mieter aus?

Für Vermieter:

Für Mieter:

Für Eigentümergemeinschaften:

Grundsteuer auf Mieter umlegen: Was ist ab 2026 erlaubt?

Der neue Grundsteuerbescheid ist für viele Eigentümer verwirrend, weil er erstmals die neuen Werte des Bodenwertmodells enthält. Damit Sie wissen, wie Sie Ihren Bescheid korrekt prüfen und mögliche Fehler erkennen, erklären wir die wichtigsten Begriffe Schritt für Schritt.

1. Grundsteuerwert (früher: Einheitswert)

Der Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert und basiert ausschließlich auf dem:

👉 Wichtig: Der Gebäudewert spielt keine Rolle.
Teure Sanierungen → irrelevant.
Alte Gebäude → irrelevant.

Der Grundsteuerwert ist der größte Einflussfaktor bei der Berechnung der späteren Steuer.

2. Steuermesszahl (Messzahl)

Die Messzahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor:

Sie ist bewusst niedrig, weil die Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg sehr hoch sind und der Gesetzgeber Aufkommensneutralität sicherstellen muss.

👉 Tipp: Wenn die Messzahl falsch ist, lohnt sich ein Einspruch.

3. Steuermessbetrag (Messbetrag)

Formel:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl

Beispiel Schwetzingen:
187.500 € × 0,34 ‰ = 63,75 €

Der Messbetrag ist die Grundlage für Ihre individuelle Grundsteuer — unabhängig vom städtischen Hebesatz.

4. Hebesatz der Gemeinde Schwetzingen

Der Hebesatz 2026 wird noch vom Gemeinderat beschlossen.
Aktuell gilt (als Orientierung):

Im Bescheid selbst steht noch kein Hebesatz 2026.
Dieser folgt später im Grundsteuer-Festsetzungsbescheid.

So lesen Sie Ihren Grundsteuerbescheid richtig: Beispielübersicht

Abschnitt im Bescheid 

Bedeutung 

Typischer Wert 

Bodenrichtwert 

Wert pro m² 

350–900 €/m² in Schwetzingen 

Grundstücksfläche 

Tatsächliche m² 

200–600 m² 

Grundsteuerwert 

BRW × Fläche 

100.000–300.000 € 

Messzahl 

Gesetzlicher Faktor 

0,34 ‰ 

Messbetrag 

Steuerlicher Zwischenwert 

50–90 € 

Hinweis Hebesatz 

i. d. R. nur Info 

Neuer Wert folgt separat 

Checkliste: Diese Fehler passieren am häufigsten

Fehler 1: Falscher Bodenrichtwert eingetragen

Fehler 2: Grundstücksfläche nicht korrekt

Fehler 3: Art der Nutzung falsch zugeordnet

Fehler 4: Fristen ignoriert

Fehler 5: „Gebäudewert fehlt“

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid?

Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn:

💡 Viele Eigentümer in Schwetzingen haben insbesondere bei Mischobjekten (z. B. Wohnen + Gewerbe) fehlerhafte Einstufungen erhalten.

Weitere Grundlagen rund um Immobilien finden Sie in unserem Ratgeber Die Immobilienwelt erklärt.

Häufige Fehler bei der Grundsteuerreform 2026 – und wie Sie sie vermeiden

Viele Eigentümer im Rhein-Neckar-Kreis haben bereits Rückfragen oder fehlerhafte Bescheide erhalten. Das liegt nicht an ihnen – sondern daran, dass das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg für viele ungewohnt ist.

Damit Sie keine finanziellen Nachteile haben, finden Sie hier die häufigsten Fehler und wie Sie diese einfach vermeiden können.

Fehler 1: Falscher Bodenrichtwert (BRW) verwendet

Der Bodenrichtwert ist der wichtigste Wert in Baden-Württemberg.
Ein falscher BRW kann Ihre Grundsteuer um 20–50 % verändern.

Häufige Gründe für BRW-Fehler:

👉 Lösung:
Prüfen Sie den korrekten Bodenrichtwert auf BORIS-BW oder beim Gutachterausschuss Rhein-Neckar.

Fehler 2: Grundstücksfläche falsch oder unvollständig

Viele Bescheide enthalten fehlerhafte Flächenangaben, weil:

👉 Lösung:
Vergleichen Sie die im Bescheid angegebene Fläche mit:

Fehler 3: Nutzung falsch angegeben (Wohnen vs. Gewerbe)

In Baden-Württemberg führt eine falsche Nutzungsart zu einem falschen Messbetrag.
Beispiele:

👉 Lösung:
Prüfen Sie die Art der Nutzung genau.
Bei gemischten Objekten lohnt sich fast immer ein Einspruch.

Fehler 4: Grundstück falsch bewertet (z. B. Hinterliegergrundstücke)

Bei Hinterliegergrundstücken, Erbbaurechten oder geteilten Flächen entstehen schnell Bewertungsfehler:

👉 Lösung:
Besonders bei Sonderfällen fachliche Prüfung einholen.

Fehler 5: Messbetrag falsch berechnet

Die Formel ist einfach, doch es passieren Fehler bei:

👉 Lösung:
Messbetrag erneut manuell nachrechnen:

Grundsteuerwert × 0,34 ‰

Beispiel:
150.000 € × 0,34 ‰ = 51 € Messbetrag

Fehler 6: Falsche Annahmen zum Hebesatz Schwetzingen

Viele Eigentümer glauben:

„Der Hebesatz bleibt 240 %.“

Das ist nicht sicher.
Schwetzingen hat aktuell einen sehr niedrigen Hebesatz, wodurch eine Anpassung 2026 wahrscheinlich ist.

👉 Lösung:
Nur mit dem aktuellen Hebesatz arbeiten – aber keine Prognosen anstellen.
Neue Werte folgen erst 2025/2026.

Fehler 7: Einspruchsfrist verpasst

Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Erhalt des Bescheids.

Viele Eigentümer verpassen sie, weil sie den Bescheid:

👉 Lösung:
Bescheid sofort nach Erhalt prüfen und Frist notieren.

Wann lohnt sich ein Einspruch besonders?

Ein Einspruch hat gute Erfolgschancen, wenn:

👉 Viele Einsprüche im Rhein-Neckar-Kreis wurden bereits erfolgreich korrigiert, besonders in Schwetzingen, Eppelheim und Brühl.

FAQ: Die 15 wichtigsten Fragen zur Grundsteuer 2026 in Schwetzingen & Rhein-Neckar

Die Reform gilt ab 1. Januar 2025, aber finanziell spürbar wird sie bei den meisten Eigentümern ab 2026, wenn die Gemeinden – z. B. Schwetzingen – ihre neuen Hebesätze festsetzen.

Der neue Hebesatz 2026 ist noch nicht veröffentlicht.
Aktuell liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 240 %.
Schwetzingen wird den Wert 2025/2026 im Gemeinderat neu festlegen.

Formel:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde
In Baden-Württemberg gilt das Bodenwertmodell → Gebäude sind irrelevant.

Den BRW finden Sie in:
⦁ BORIS-BW
⦁ dem Grundsteuerwertbescheid
⦁ den Veröffentlichungen des Gutachterausschusses Rhein-Neckar

Weil Baden-Württemberg nur den Bodenwert, nicht den Gebäudewert berücksichtigt.
Ein altes oder renovierungsbedürftiges Haus spielt keine Rolle.

Ja.
Schwetzingen hat sehr unterschiedliche BRW-Zonen (ca. 350–900 €/m²).
Hohe BRW-Lagen → tendenziell höhere Grundsteuer.

Nein.
Die Reform ist aufkommensneutral, aber die Steuerlast wird innerhalb der Stadt umverteilt.
Manche zahlen mehr, andere weniger.

Ja.
Die Grundsteuer bleibt laut BetrKV §2 Nr. 1 umlagefähig.
Voraussetzung: Die Umlage muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Für Wohngrundstücke gilt eine Messzahl von 0,34 ‰.
Messbetrag = Grundsteuerwert × 0,34 ‰.

Ja.
In der Regel gibt es:
⦁ Feststellungsbescheid (Grundsteuerwert)
⦁ Steuermessbescheid
⦁ Grundsteuer-Festsetzungsbescheid (mit Hebesatz → kommt 2026)

Wenn:
⦁ Bodenrichtwert falsch
⦁ Fläche falsch
⦁ Nutzung falsch
⦁ Messbetrag nicht nachvollziehbar
⦁ Berechnung Fehler enthält
Frist: 1 Monat nach Erhalt.

Kommt auf die Lage und BRW-Zone an.
Große Grundstücke oder zentrale Lagen → oft höhere Belastung.

Orientierung:
⦁ Innenstadt/Bahnhof: 700–900 €/m²
⦁ Oststadt: 550–750 €/m²
⦁ Randlagen: 300–450 €/m²

Ja — aber nur über die Grundstücksfläche, nicht über den Gebäudewert.
Alles zählt als Bodenfläche.

Nein.
Es gibt keine offiziellen Prognosen, da jede Gemeinde erst 2025/2026 ihren Hebesatz beschließt.
Experten erwarten jedoch in Kommunen mit niedrigen Ausgangshebesätzen (z. B. Schwetzingen), dass eine moderate Erhöhung möglich ist.

Fazit: Was Eigentümer in Schwetzingen jetzt unbedingt tun sollten (2024–2026)

Die Grundsteuerreform ist eine der größten Änderungen im deutschen Steuerrecht seit Jahrzehnten – und Baden-Württemberg spielt mit dem Bodenwertmodell eine Sonderrolle. Für Eigentümer in Schwetzingen und im Rhein-Neckar-Kreis bedeutet das:
Ihre künftige Grundsteuer 2026 hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:

Da Schwetzingen aktuell mit 240 % einen der niedrigsten Hebesätze der Region hat, ist eine Anpassung 2026 wahrscheinlich – aber nicht zwingend negativ für alle. Grundstücke in zentralen BRW-Zonen werden stärker belastet, Randlagen und niedrig bewertete Grundstücke eher entlastet.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Damit Sie keine Nachteile haben, empfehlen wir Eigentümern folgende Schritte:

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Bescheid auf Fehler kontrollieren

Viele Bescheide enthalten Fehler bei:

Den künftigen Hebesatz Schwetzingen im Blick behalten

Die Entscheidung 2025/2026 ist der wichtigste Faktor für Ihre Grundsteuer ab 2026.
Wir aktualisieren diese Seite sofort, sobald der Gemeinderat beschließt.

4. Berechnung für 2026 durchführen

Nutzen Sie:

5. Vermieter: Mieter korrekt informieren

Wann brauchen Sie professionelle Unterstützung?

Wir empfehlen fachliche Hilfe, wenn:

In vielen Fällen ergibt sich nach der Reform ein neuer Wert für Ihre Immobilie, was relevant sein kann für:

👉 Hier lohnt sich professionelle Beratung.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich Bodenrichtwerte und Marktpreise in Schwetzingen entwickeln, empfehlen wir unseren Leitfaden [link]